Das Jugendbegleiterprogramm
Hintergründe und Ziele
Durch das Programm sollen vielfältige Möglichkeiten zur Kooperation von (Ganztags-)Schule und außerschulischen Partnern eröffnet werden. Vor allem ehrenamtlich Tätige aus den Vereinen, Verbänden und Kirchen sollen die Schule, insbesondere bei Betreuungsaufgaben, mit ihren Qualifikationen ergänzen.
Aufgaben der Jugendbeglei-terinnen und Jugendbegleiter
Jugendbegleiter sind Ehrenamtliche, die sich im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms an Schulen für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich und regelmäßig mit erweiterten Bildungs- und Betreuungsangeboten engagieren. Die Form der Angebote hängt vom Bedarf der Schule und von den Interessen und Qualifikationen des jeweiligen Jugendbegleiters ab.
Aufgaben der Schule
Für die Suche nach Jugendbegleitern ist die Schule zuständig. Sie kann dafür Kontakt zu Vereinen, Kirchen etc. aufnehmen. Alle staatlichen Schulen können teilnehmen. Die Schulleitung schließt Vereinbarungen mit den Jugendbegleitern oder mit gemeinnützigen Organisationen wie bspw. der Kirchengemeinde.
Finanzierung
Schulen, die sich am Jugendbegleiter-Programm beteiligen, erhalten einen Zuschuss zur Einrichtung eines „Schulbudgets“ beim kommunalen Schulträger zur praktischen Umsetzung. Jeweils 20% des Grundbudgets können für Programmkoordination/Fortbildung sowie für Sachkosten verwendet werden.
Neben dem Grundbudget können die Schulen ein Kooperationsbudget beantragen, das ausschließlich für Kooperationen mit außerschulischen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen vorgesehen ist (Voraussetzung: schriftliche Vereinbarung zwischen Schule und Organisation). Den Schulen ist freigestellt, ihre Jugendbegleiter für den Einsatz mit einer Aufwandsentschädigung zu honorieren, oft werden 7 Euro/Std. gewährt.
Qualifizierung
Die von der Schulleitung zu beurteilende Qualifikation als Jugendbegleiter wird beispielsweise über das Ausüben eines qualifizierten Ehrenamts nachgewiesen (z.B. Jugendleitercard, Schülermentorenzertifikat). Viele kirchliche Stellen bieten solche Qualifizierungsmaßnahmen an, beispielsweise in Form einer „Juleica-Schulung“ oder einer speziellen Jugendbegleiterausbildung auf Dekanats- bzw. Bezirksebene.
Organisation des Jugendbegleiter-Programms
Für die Durchführung und Beratung zur Rahmenvereinbarung zum Jugendbegleiter-Programm ist im Auftrag des Kultusministeriums die Servicestelle Jugend und Schule der Jugendstiftung Baden-Württemberg zuständig.
Link
Servicestelle Jugend und Schule der Jugendstiftung Baden-Württemberg:
jugendbegleiter[at]jugendnetz.de
www.jugendbegleiter.de