Lehrbeauftragte, Pädagogische Assistenten, FSJ/BFD
Eine häufige Erfahrung bei Kooperationsprojekten ist, dass neben den Ehrenamtlichen aus dem kirchlichen Bereich auch bezahlte Kräfte an den Schulen gebraucht werden, um die Kooperationsbrücke zu bauen. Im Folgenden werden drei Personengruppen beschrieben, die bezahlt an der Schule arbeiten:
Lehrbeauftragte
Lehraufträge dienen der Ausformung eines individuellen pädagogischen Leistungs- und Angebotsprofils. Erfahrungen und Kompetenzen, die außerhalb der Schule vorhanden sind, können so für die schulische Erziehung nutzbar gemacht werden.
Die Qualifikation muss dem spezifischen Anforderungsprofil des Lehrauftrags entsprechen. In Betracht kommen lediglich freiwillige Unterrichtsangebote wie AGs, Chor, Förderkurse oder themenspezifische Workshops. Ausgeschlossen sind der Einsatz im Pflichtunterricht, Aufgaben in der Schulverwaltung, Beratungsaufgaben oder reine Betreuungsfunktionen.
Lehraufträge dürfen nicht mehr als acht Wochenstunden umfassen und sind pro Jahr auf maximal 300 Stunden begrenzt. Die Anstellung erfolgt über die Schule, die Antragsbewilligung über die Schulämter.
Pädagogische Assistenten
Pädagogische Assistent/innen unterrichten nicht eigenverantwortlich, entlasten aber die Lehrkräfte bei der Durchführung von Unterricht z.B. in großen Klassen, beim individuellen Fördern, in kombinierten/jahrgangsübergreifenden Klassen oder im Rahmen von inklusivem Unterricht. Merkmale:
Einsatz an Haupt- bzw. Werkrealschulen sowie an Grundschulen mit hohem Migrantenanteil und an Brennpunktgrundschulen Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 nach TV-L, Anstellung über die Regierungspräsidien (RP). Ausschreibungen durch die Schulen findet man online über das jeweilige RP auf deren Webseiten. Neue Stellen müssen allerdings über die „Personalausgabenbudgetierung“ (PAB) finanziert werden, also anstelle von Lehrerwochenstunden, die der Schule zugewiesen würden Geeignet sind volljährige Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, Ausbilder in Betrieben, Sozialpädagogen sowie Erzieher
FSJ/BFD in der Schule
FSJ/BFD in Schulen ist in Baden-Württemberg leider noch nicht in der Breite eingerichtet. Freie Schulen ergreifen derzeit die Möglichkeit; für die kirchliche Arbeit ergeben sich durchaus sinnvolle Einsatzmöglichkeiten in Absprache mit den Schulen.