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Schulsozialarbeit in kirchlicher Trägerschaft

Schulsozialarbeit in kirchlicher Trägerschaft, zumeist durch die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, ist ein professionelles Angebot der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), das von sozialpädagogischen Fachkräften kontinuierlich im Schulalltag aller Schulformen erbracht wird. Schulsozialarbeit basiert auf einer verbindlich vereinbarten partnerschaftlichen Kooperation von Jugendhilfe und Schule und hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und an der Verbesserung der Bedingungen am Lebensort Schule mitzuwirken.

Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter kirchlicher Träger bieten Kindern, Jugendlichen und deren Eltern sozialpädagogische Unterstützung bei verschiedensten Fragen und individuellen Problemlagen. Als vom Schulsystem unabhängige, aber von der Schule anerkannte Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen sie vielfältige Vermittlungsfunktionen und bilden eine enge Schnittstelle zu Jugendämtern, Beratungsstellen, Angeboten der Jugendarbeit, Kirchengemeinden und weiteren Partnern im Gemeinwesen.

Schulsozialarbeiter/innen werden mit ihrer sozialpädagogischen Professionalität von Lehrkräften, Schulleitungen und den Mitarbeitenden in der Ganztagsbetreuung gleichermaßen als Beratungspersonen geschätzt. Schulsozialarbeit basiert auf einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung zwischen den Fachkräften und den Kindern und Jugendlichen. Freiwilligkeit, Vertrauensschutz, Niedrigschwelligkeit sowie ein ganzheitlicher und ressourcenorientierter Blick sind wichtige Arbeitsprinzipien.

Zentrale Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit sind:

  • Inzelfallhilfe und Krisenintervention.
  • Gruppenbezogene Angebote sowie Arbeit mit Schulklassen, z.B. themenorientierte Gruppenarbeit zur Gewalt- und Suchtprävention, Projekte zur Berufsorientierung, geschlechtsspezifische Angebote sowie Aufbau und Begleitung von Streitschlichter- und Mentorengruppen.
  • Mitwirkung an der Gestaltung von Schule als Lebensort (Schulentwicklung), z.B. an der Mitgestaltung der „Schulkultur“ und der Weiterentwicklung des Schulcurriculums.
  • Mitwirkung an der Öffnung der Schule ins Gemeinwesen, z.B. am Auf- und Ausbau der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie von weiteren außerschulischen Kooperationen,
  • klassenübergreifende offene Angebote, z.B. in Schülercafés und Schülertreffs.